Ostfildern (ots) - Am 28.11.2016 findet im Familienausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zu einer geplanten Änderung des Conterganstiftungsgesetzes statt. Mit diesem Gesetz soll es zum einen zu einer gerechteren Aufteilung der vom Staat für die spezifischen Bedarfe der Conterganopfer jährlich zur Verfügung gestellten 30 Millionen Euro kommen. Andererseits aber soll diese Gelegenheit genutzt werden, die Stiftungsstrukturen nachhaltig zu verändern. Hierbei wäre die Folge, dass die gewählten Vertreter der Conterganopfer im Stiftungsrat komplett aus der Mitgestaltung der Stiftung ausgeschlossen werden. Hierzu sagt der selbst contergangeschädigte Betroffenvertreter in der Conterganstiftung und Bundesvorsitzende des Contergannetzwerkes Christian Stürmer: "Die Stiftung wurde extra aufgrund einer Übereinkunft unserer Eltern, dem Staat und der Firma Grünenthal gegründet, damit wir auch mitbestimmen können. Mit dem Errichtungsgesetz der Stiftung wurden wir enteignet, wonach unsere sämtlichen Ansprüche gegen die Firma Grünenthal, ihre Eigentümer und Angestellten zum Erlöschen gebracht wurden. Jetzt nach 44 Jahren möchte man uns den letzten Rest an Mitbestimmung nehmen."

"Über die 161 Mio. Stiftungsmittel entscheiden die 2 Damen aus dem Vorstand alleine. Zudem befinden sie noch gleichzeitig über die Widersprüche gegen ihre eigenen Bescheide", so Werner Wittpoth, Stv. Bundesvorsitzender des Contergannetzwerkes und führt aus. "Zudem werden für Anwaltskosten Unsummen ausgegeben, wobei alleine für 2017 400.000 Euro eingestellt sind. Weiteres Geld wird für Studien und Gutachten aufgewandt, anstatt dieses Geld den Geschädigten zukommen zu lassen." Stürmer und Wittpoth verstehen den Umgang mit den Betroffenen nicht, da die Geschädigten mit dem letzten Änderungsgesetz Renten erhalten, mit denen sie leben können. "Der vom Deutschen Bundestag mit dem 3. Conterganstiftungsänderungsgesetz vollzogene Paradigmenwechsel ist aber weder beim Familienministerium, noch bei der Conterganstiftung angekommen. Dieses autokratische Verhalten muss aufhören", so Stürmer weiter und ergänzt "Der Conterganskandal setzt sich fort!"

Rechtsexpertise Stürmer und Gesetzentwurf: http://ots.de/fKseq

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