Wie in vielen anderen Lebensbereichen schreitet die Digitalisierung auch in der Medizin voran. Seit dem Jahr 2019 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen ärztliche Videosprechstunden in fast allen Fachrichtungen.

Diese Entwicklung bringt viele Vorteile mit sich und ist speziell in Bezug auf Zweitmeinungen sehr wertvoll. Erkrankte Arbeitnehmer haben seit 2020 sogar die Möglichkeit, sich durch ein virtuelles Arztgespräch die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen zu lassen.

Videosprechstunde- Praktisch und barrierefrei

Die Digitalisierung der Arztgespräche hat viele positiv Einflüsse auf die Terminplanung und Strukturierung des Alltags. Wer sich noch gegen die neue Technik sträubt, kann sich in Erklärvideos die Funktion und einfache Anwendung der Plattformen von Online-Sprechstunden aneignen.

Personen, die im Alltag stark eingebunden oder körperlich eingeschränkt sind, profitieren sehr von der Digitalisierung. Sie ersparen sich nicht nur die Anfahrt, sondern vermeiden langes Sitzen und mögliche Ansteckungen in überfüllten Wartezimmern. Besonders Patienten, die aus ländlichen Regionen kommen, erleben regelmäßig das Praxissterben vor Ort. Lange Anfahrten zur nächsten Facharztpraxis werden durch Online-Sprechstunden überflüssig.

Wenn der Arzt doch einmal die Termine überzieht, ist diese Wartezeit für die Patienten nicht verloren. Während sie sich im digitalen Warteraum befinden, können sie den Haushalt erledigen oder weiter ihrer Arbeit nachgehen.

Folgende Fachrichtungen sind jedoch von der Möglichkeit, eine Online-Sprechstunde anzubieten, ausgeschlossen:

  • Radiologen

  • Pathologen

  • Nuklearmediziner

  • Labormediziner

  • Strahlenmediziner

Arbeitsunfähigkeit online bescheinigen

Seit Oktober 2020 ist es für Arbeitnehmer möglich, sich in der Video Sprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) durch den behandelnden Arzt ausstellen zu lassen. Diese ist jedoch auf sieben Tage begrenzt. Außerdem gibt es zwei Bedingungen:

  • Der Arzt muss online einen ausreichenden Eindruck vom Gesundheitszustand der erkrankten Person erhalten.

  • Der Patient muss dem Arzt bekannt sein.

Zweitmeinungen online erhalten

Speziell für Zweitmeinungen, Rückfragen und die Nachsorge sind digitale Sprechstunden sehr gut geeignet. Mit wenig Aufwand können sich Patienten durch einen weiteren Arzt rückversichern. Eine Studie aus dem Jahr 2016 hat sich mit der Inanspruchnahme von Zweitmeinungen beschäftigt. Daraus ging hervor, dass 45 Prozent der Befragten ihre Entscheidung nach der Rücksprache mit einem anderen Arzt änderten. Themenkomplexe wie Operationen an Kochen und Gelenken, Krebstherapien sowie zahnärztliche Behandlungen wurden am häufigsten durch eine Zweitmeinung hinterfragt.

Trotzdem ersetzen Videosprechstunden häufig nicht die ärztliche Diagnostik. Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen sind beispielsweise ein wichtiger Bestandteil der Krebsprävention. Mit Ihnen kann die Zahl der Krebsfälle um 40 Prozent gesenkt werden. Diese Termine müssen jedoch vor Ort in der Arztpraxis wahrgenommen werden und sind nicht nur die Videosprechstunde ersetzbar.

Fazit

Die Digitalisierung ist in der Medizin auf dem Vormarsch. Sie bietet eine einfache und barrierefreie Möglichkeit, fachspezifische Fragen mit einem Arzt zu klären . Speziell Zweitmeinungen können online häufiger und einfacher eingeholt werden. So wird die mündige Entscheidungsfähigkeit der Patienten gestärkt. Werden die Videosprechstunden an passender Stelle eingesetzt, stellen sie einen Gewinn für das Gesundheitssystem dar.