GB-A-Vorsitzender Josef Hecken: Kassen sollen für homöopathische Präparate und alternativmedizinische Methoden nur zahlen, wenn Nutzen „eindeutig belegt ist“
Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, hat den Umgang mit Alternativmedizin in Deutschland scharf kritisiert. Er fordert, homöopathische Präparate und alternativmedizinische Methoden künftig nur dann als Satzungsleistungen von den Kassen zu bezahlen, wenn ihr Nutzen eindeutig belegt ist. Hecken dringt auf Änderungen im Sozialgesetzbuch V (SGB V).
In einem Gastbeitrag für das Nachrichtenmagazin Focus schreibt Hecken: „Bei homöopathischen sowie anthroposophischen Präparaten und Methoden sind zwingend Anforderungen an den Nachweis der Unschädlichkeit notwendig, ebenso wie wesentlich detailliertere Angaben zu möglichen Risiken.“ Die vielfach vorgelegten „angeblichen ‚Nutzennachweise‘ in einzelnen Studien“ gingen meist nicht über Fallberichte hinaus, die „keinerlei wissenschaftliche Aussagekraft“ hätten. Angesichts des „nicht belegten Nutzens und unklarer Gefahren beim Einsatz homöopathischer Präparate oder alternativmedizinischer Methoden“ sei es unverständlich, weshalb einige Kassen solche Methoden als Satzungsleistungen für Erwachsene und Kinder finanzierten. „In § 11 Abs. 6 des Sozialgesetzbuches V ist geregelt, dass Satzungsleistungen nur dann zulässig sind, wenn hinreichende Anforderungen an die Leistungserbringung gestellt werde“, so Hecken. Das bedeute auch, dass Unbedenklichkeit und Nutzen belegt sein müssten. „Deshalb sollte dieser Paragraf enger gefasst werden, um nicht Leistungen ohne Nutzennachweis dadurch zu adeln, dass sie von Kassen bezahlt werden.“
Hecken zweifelt nicht nur den Nutzen solcher Präparate und Methoden an, sondern sieht sogar Gefahren. Alternativmedizin und Homöopathie würden im Gesundheitssystem nicht rational, sondern emotional bewertet, kritisiert er. „Unter Hinweis auf jahrhundertelange Heilserfahrungen und die vermeintliche Harmlosigkeit solcher Substanzen wird eine Tabuzone errichtet, die sich in zweifacher Hinsicht zu einer für Patientinnen und Patienten gefährlichen Grauzone entwickelt.“ Egal, ob es sich um Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), um Satzungs- oder Selbstzahler-Leistungen handle: „Hier Evidenz zu verlangen, muss selbstverständliche Pflicht jedes verantwortlich handelnden Akteurs im Gesundheitswesen sein.“
Zudem müsse unterbunden werden, dass Patienten bei schweren Erkrankungen auf „unbelegte Heilsversprechen vertrauen und damit auf eine schulmedizinische Therapie verzichten, die ihr schweres Leiden lindern oder gar heilen könnte“.